Im Zuge der Bauleit- oder des Bauantragsverfahrens stellt sich leider manchmal heraus, dass eine Fläche nicht für PV geeignet ist und seitens der Ämter keine Genehmigungen erteilt werden können. In diesem Fall müssen wir von unserem Rücktrittsrecht gebrauch machen, welches in allen Verträgen geregelt ist.